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Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

BezeichnungDauer
Regenschirme - Lagerware3-4 Wochen
Regenschirme - Sonderanfertigung aus Asien13-15 Wochen
Regenschirme - Sonderanfertigung aus Asien mit Stoffeinfärbung20-22 Wochen
Sonnenschirm6-8 Wochen
Sonnenschirme "made in Germany"4-5 Wochen
Großschirme EU6-8 Wochen
Großschirm "made in Germany"4-5 Wochen
Faltzelt3-4 Wochen
Express-Zelte1-2 Wochen
LandPreis
Alle EU-StaatenFrei Haus
SchweizFrei Haus
LiechtensteinFrei Haus
GroßbritannienFrei Haus
Andere LänderAuf Anfrage

Lieferfristen beginnen erst mit dem Tag ab dem sowohl die Auftragsbestätigung, Ihre Auftragsfreigabe als auch der Eingang einer eventuellen Anzahlung vollständig erfolgt sind.

Weitere Details:

  • Sind keine Liefertermine vereinbart, aber eine nach einem bestimmten Zeitraum bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Druckvorlagen durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner daraufhin Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt mit Bestätigung der Änderung in Schriftform eine neue Lieferzeit.
  • Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Vertrieb oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung, wenn wir die Behinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Änderung der Beweislast zulasten des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
  • Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus bereits erfolgten Teillieferungen nicht, es sei denn, der Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse. Unser Vertragspartner ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir auf seine Aufforderung hin nicht erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern werden.
  • Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Vertragspartner zur Geltendmachung weiterer Ansprüche erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt zu setzende, angemessene Frist verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner einen ihm aus der Verzögerung entstandenen Schaden ersetzt verlangen, sofern er ihn nachweisen kann.
  • Die Lieferzeit endet mit dem Verlassen der Ware vom Lieferwerk oder mit der Einlagerung.