Versand & Transport
Unsere Transportmöglichkeiten
& Versandpartner auf einen Blick

Kostenloser Standardversand
Sämtliche Versand- und Lieferkosten werden durch unseren kostenlosen Standardversand abgedeckt. Wir liefern versandkostenfrei in alle EU-Länder sowie in die Schweiz und nach Großbritannien.
Ausgenommen hiervon sind Inseln, die nicht zum europäischen oder britischen Festland gehören.

Expressversand
In dringenden Fällen bieten wir einen Expressversand gegen Aufpreis an. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie gerne über die voraussichtliche Lieferzeit, die verfügbaren Expressoptionen und die damit verbundenen Kosten.
Versandpartner
Für eine zuverlässige und termingerechte Lieferung arbeiten wir mit renommierten Speditionen und Paketdiensten wie Gebrüder Weiss, Dachser, FedEx, DHL, DPD und GLS zusammen. Je nach Art der Ware, Transportweg und gewünschter Liefergeschwindigkeit wählen wir die optimale Versandlösung für Sie aus.


Allgemeine Lieferbedingungen
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftrags- und Druckdatenfreigabe durch den Auftraggeber sowie dem Zahlungseingang bei Aufträgen mit Anzahlungen. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke und Druckvorlagen durch den Vertragspartner wird die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tag des Eintreffens der Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner daraufhin Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Änderung eine neue Lieferzeit.
- Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung, sofern wir die Behinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Änderung der Beweislast zulasten des Vertragspartners ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
- Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt, wenn eine angemessene Frist, die er nach Verzugseintritt gesetzt hat, verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner einen ihm aus der Verzögerung entstandenen Schaden ersetzt verlangen, sofern er ihn nachweisen kann.
- Die Lieferzeit endet mit dem Verlassen der Ware vom Lieferwerk oder mit der Einlagerung.