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Gastgartenförderung - Gastgärtenoffensive "Gastro goes Outdoor"

Als Unterstützung für die Gastronomie stellt die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH) eine Förderung für Investitionen in Gastgärten in Aussicht. Gefördert werden KMU-Betriebe mit einem Zuschuss von 20%. Auf dieser Seite erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung und zur Aktion von Schirmmacher.
 

1. Wer kann die Gastgartenförderung der ÖHT beantragen?

KMU-Betriebe (bis 250 Beschäftigte) mit Sitz in Österreich.

2. Was wird gefördert?

Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen in Gastgärten.

3. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Investitionssumme muss mindestens € 5.000 betragen.
Die Lieferung und die Bezahlung dürfen erst nach der Antragsstellung erfolgen.

4. Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 20% der Investition/Aufwendung. Die Obergrenze des Zuschusses beträgt € 20.000. Es können also Investitionen bis zu € 100.000 zur Förderung eingereicht werden.

5. Was ist das Ziel der Förderung?

Da uns die Auswirkungen der Pandemie noch länger beschäftigen werden und sich viele Aktivitäten nach draußen verlagern, soll insbesondere der Außenbereich von Gastgärten/Schanigärten gefördert werden.

6. Wie stellt man einen Förderantrag?

Der Förderantrag kann ab jetzt online über das ÖHT-Kundenportal gestellt werden. Dabei werden auch Aufträge akzeptiert, die bereits vor dem Förderantrag vergeben wurden, insofern Lieferund und Zahlung noch nicht erfolgt sind.

7. Muss die Förderung zurückbezahlt werden?

Nein, hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

8. Wie lange wird es diese Förderung geben?

Es wurde kein Enddatum genannt. Das Budget für die Förderung ist jedoch mit € 10.000.000 begrenzt. Es ist damit zu rechnen, dass ab dem Erreichen des Förderbudgets keine Förderungen mehr eingereicht werden können.

9. Wie sieht ein Beispiel aus?

Ein Gastronomiebetrieb investiert beuispielsweise € 10.000 netto in neue Gartenschirme. Im Zuge der Förderung erhält der Betrieb € 2.000 an Zuschuss, die er nicht zurückzahlen muss.


Kontakt für weitere Informationen zur Förderung:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Parkring 12a/8/5 |  1010 Wien
Telefon: +43 1 51530-0
E-Mail: izp@oeht.at
Webseite: www.oeht.at

Autor dieser Webseite:

Geschrieben und veröffentlicht wurde dieser Artikel von Christian Ströhle, CEO von Schirmmacher. Hier finden Sie alle bis dato verfügbaren Informationen zur Gastgartenförderung. Nachdem mehrere Kunden von Schirmmacher großes Interesse an dieser Förderung bekundeten, haben wir als zusätzliches Serviceangebot auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Wenn Ihnen etwas irreführend oder unverständlich erscheinen sollte, können Sie uns gerne kontaktieren, damit wir etwaige Korrekturen durchführen können.

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